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Betreuungsgutachten / PsychHG

Ein Betreuungsgutachten beurteilt, ob eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen/körperlichen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers notwendig ist.

Ein PsychHG-Gutachten beurteilt, ob bei einer Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine akute Gefahr für sich selbst oder andere besteht und ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme nach dem PsychHG vorliegen.